Am Freitag den 03.05.2024 wurde das Solarpaket 1 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Das Paket beinhaltet viele Vereinfachungen für Betreiber von PV-Anlagen. Besonders interessant finde ich diese Aspekte:
🌞 Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke müssen zukünftig nur noch beim Marktstammdatenregister gemeldet werden und nicht zusätzlich beim Netzbetreiber. Das bedeutet weniger Papierkram für alle Beteiligten. Wenn die Sonne den ganzen Tag scheint und im Haushalt wenig Strom verbraucht wird, können Balkonkraftwerke auch einspeisen. Dadurch dreht sich der Zähler rückwärts. Das war bisher nicht zugelassen und wurde sogar als Steuerhinterziehung gewertet. Das Solarpaket 1 erlaubt nun, dass alte Ferariszähler vor Inbetriebnahme der Anlage nicht getauscht werden müssen und dann an sonnigen Tagen auch rückwärts drehen dürfen.
🌞Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
In Mehrfamilienhäusern gibt es nun die Option der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Dadurch hat der Anlagenbetreiber bzw. der Vermieter die Möglichkeit, den Sonnenstrom aus der PV-Anlage auf dem Hausdach unkompliziert an die Mieter zu verkaufen. Den benötigten Reststrom kaufen Mieter wie bislang selbstständig ein. Bei PV auf Mehrfamilienhäusern besteht die größte Hürde weiterhin darin, dass der Messstellenbetreiber (häufig auch der lokale Netzbetreiber) das Gesamtsystem abrechnen können muss. Aktuell scheitert es oft daran, dass in nur wenigen Gebäuden Smartmeter eingebaut sind.
🌞 Gewerbeanlagen bis 270 kW
Die Komplexität von PV-Anlagen und deren Anmeldung nimmt mit der Größe zu. Das führt dazu, dass große Anlagen kaum günstiger sind als kleine. Um Kosten zu sparen, entscheiden Betreiber sich deshalb häufig dafür, das volle Potenzial der zu bebauenden Fläche nicht auszuschöpfen und errichten eine kleinere Anlage. Bisher ist eine Zertifizierung für PV-Anlagen ab 135 kW verpflichtend. Das kann Kosten um die 10.000 € verursachen. Mit dem neuen Gesetz wird diese Grenze auf 270 kW angehoben. Das Einheitenzertifikat der Komponenten ist dann ausreichend.